Tippgeber werden – Geld verdienen leicht gemacht

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann werden Sie Tippgeber bei uns!

Wenn es durch Ihre Empfehlung zu einem erfolgreichen Abschluss eines notariell beurkundeten und provisionspflichtigen Kaufvertrages kommt, erhalten Sie einen prozentualen Anteil unserer Maklercourtage als Dankeschön.

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Damit Sie Anspruch auf die Tippgeber-Provision haben, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Sie sind nicht selbst Miteigentümer oder Ehe-/ Lebenspartner des Eigentümers.
  • Das Objekt wurde in der Vergangenheit noch nicht öffentlich angeboten (z. B. Internet, Zeitung etc.).
  • Der von Ihnen benannte Eigentümer ist ein Neukunde für uns und einverstanden, dass seine Daten durch Sie an uns weitergegeben werden (DSGVO-konform).
  • Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich.
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Tipp abgeben: Nennen Sie uns den Eigentümer und das Objekt.
  • Wir übernehmen: Wir kontaktieren den Eigentümer, prüfen die Immobilie und vermarkten sie professionell.
  • Provision erhalten: Kommt es zu einem notariellen Kaufabschluss, erhalten Sie Ihren prozentualen Anteil der Courtage.
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  • Einfache und sichere Möglichkeit, Geld zu verdienen
  • Keine Verpflichtungen oder Risiken
  • Transparente Abwicklung durch unser Team

Bei weiteren Fragen zur Tippgeber-Provision stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Merkblatt

Tippgeberprovisionenbei Maklerempfehlungen

Offenlegungspflicht

Jede Provislon, die für eine Empfehlung gezahlt wird, muss transparent gemacht werden. Versteckte Zahlungen sind nicht zulässig.

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Datenschutz

Persönliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person weitergegeben werden.

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Steuerpflicht für private Tippgeber

Tippgeberprovisionen ab 256 €müssen versteuert werden. Einnahmen sind in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte anzugeben.

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