Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann werden Sie Tippgeber bei uns!
Wenn es durch Ihre Empfehlung zu einem erfolgreichen Abschluss eines notariell beurkundeten und provisionspflichtigen Kaufvertrages kommt, erhalten Sie einen prozentualen Anteil unserer Maklercourtage als Dankeschön.


Damit Sie Anspruch auf die Tippgeber-Provision haben, müssen folgende Punkte erfüllt sein:


Bei weiteren Fragen zur Tippgeber-Provision stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Tippgeberprovisionenbei Maklerempfehlungen
Jede Provislon, die für eine Empfehlung gezahlt wird, muss transparent gemacht werden. Versteckte Zahlungen sind nicht zulässig.
Mehr erfahrenPersönliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person weitergegeben werden.
Mehr erfahrenTippgeberprovisionen ab 256 €müssen versteuert werden. Einnahmen sind in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte anzugeben.
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