In Deutschland besteht die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises bereits seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002. Seither wurde die Ausweispflicht stufenweise erweitert:
Eigentümer müssen seither potenziellen Käufern oder Mietern den gültigen Energieausweis rechtzeitig und unaufgefordert vorlegen – spätestens bei der Besichtigung.


Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 01.11.2020 wurde die bisherige Rechtslage weitgehend übernommen. Wesentliche Punkte:
Hinweis: Die Art des zulässigen Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) hängt vom Baujahr und energetischen Zustand des Gebäudes ab.