Immobilienlexikon – über 50 wichtige Begriffe einfach erklärt

Unser Immobilienlexikon bietet Ihnen einen kompakten Überblick über mehr als 50 Fachbegriffe aus der Immobilienwelt – verständlich, prägnant und alphabetisch geordnet. Von Abgeschlossenheitsbescheinigung bis Zwangsversteigerung finden Sie hier alles, was Käufer, Verkäufer und Investoren wissen sollten.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung – Nachweis, dass eine Wohnung baulich von anderen Einheiten abgetrennt ist. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum.
  • Abnahme – Offizielle Bestätigung, dass ein Bauwerk mängelfrei erstellt wurde. Gleichzeitig beginnt damit die Gewährleistungsfrist.
  • AfA (Absetzung für Abnutzung) – Steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für Gebäude und Modernisierungen.
  • Annuitätendarlehen – Kredit mit gleichbleibender Rate aus Zins und Tilgung.
  • Auflassung – Notarielle Einigung über den Eigentumsübergang einer Immobilie.
  • Auflassungsvormerkung – Vorläufiger Grundbucheintrag, der den Käufer vor einem anderweitigen Verkauf schützt.
  • Bauträger – Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und schlüsselfertig verkauft.
  • Baufinanzierung – Finanzierung einer Immobilie über Eigenkapital und Darlehen.
  • Baulast – Öffentliche Verpflichtung des Eigentümers, z. B. für Wege- oder Stellplatzrechte.
  • Bausparvertrag – Sparvertrag mit Darlehensoption zur Immobilienfinanzierung.
  • Bebaubarkeit – Gibt an, wie ein Grundstück gemäß Bebauungsplan genutzt werden darf.
  • Bebauungsplan – Legt Art und Umfang der Bebauung fest.
  • Beleihungswert – Vorsichtiger Wert einer Immobilie, den Banken zur Kreditsicherung ansetzen.
  • Belastungsvollmacht – Befugnis, eine Immobilie zugunsten einer Bank mit einer Grundschuld zu belasten.
  • Courtage (Maklerprovision) – Vergütung für Maklerleistungen bei erfolgreicher Vermittlung.
  • Dienstbarkeit – Recht, ein fremdes Grundstück zu nutzen, z. B. als Wegerecht.
  • Doppelhaushälfte – Ein Gebäude, das sich eine Wand mit einer zweiten Haushälfte teilt.
  • Eigentümergemeinschaft (WEG) – Zusammenschluss aller Wohnungseigentümer einer Anlage.
  • Eigentümerversammlung – Jährliches Treffen der Eigentümer zur Beschlussfassung über gemeinschaftliche Belange.
  • Einliegerwohnung – Abgeschlossene Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses, oft mit separatem Eingang.
  • Bausparvertrag – Sparvertrag mit Darlehensoption zur Immobilienfinanzierung.
  • Energieausweis – Dokument über den Energieverbrauch oder -bedarf einer Immobilie. Pflicht bei Verkauf oder Vermietung.
  • Erbpachtzins (Erbbauzins) – Regelmäßige Zahlung für das Erbbaurecht.
  • Ertragswertverfahren – Bewertungsmethode für Renditeobjekte anhand zukünftiger Einnahmen.
  • Fälligkeit Kaufpreis – Zeitpunkt, ab dem der Kaufpreis bezahlt werden muss (nach Sicherung aller Rechte).
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte) – Amtlicher Lageplan eines Grundstücks.
  • Forward-Darlehen – Kredit zur Zinssicherung für eine Anschlussfinanzierung.
  • Gemeinschaftseigentum – Teile einer Wohnanlage, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, z. B. Treppenhaus.
  • Grundbuch – Öffentliches Register, das Eigentum und Belastungen dokumentiert.
  • Grunderwerbsteuer – Steuer auf den Erwerb einer Immobilie, je nach Bundesland 3,5–6,5 %.
  • Grundschuld – Häufigste Form der Kreditsicherung im Grundbuch.
  • Grundsteuer – Jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien.
  • Hausgeld – Monatlicher Beitrag der Wohnungseigentümer für Betriebskosten und Rücklagen.
  • Hypothek – Grundpfandrecht zur Kreditsicherung (heute meist durch Grundschuld ersetzt).
  • Instandhaltungsrücklage – Geldreserve einer Eigentümergemeinschaft für Reparaturen und Sanierungen.
  • Kataster – Amtliches Verzeichnis von Grundstücken mit Lage, Größe und Nutzung.
  • Kaufpreisfälligkeit – Zeitpunkt, ab dem der Käufer zahlen muss, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • KfW-Förderung – Staatliche Kredite oder Zuschüsse für Bau, Kauf oder Sanierung.
  • Kreditwürdigkeitsprüfung – Bewertung der Bonität eines Käufers durch die Bank.
  • Maklervertrag – Vereinbarung über die Vermittlung einer Immobilie.
  • Modernisierung – Maßnahmen zur Verbesserung von Wohnwert oder Energieeffizienz.
  • Miteigentumsanteil – Anteil am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Mietkauf – Mietvertrag mit der Option, die Immobilie später zu kaufen.
  • Nachrangige Grundschuld – Grundschuld, die erst nach vorrangigen Rechten bedient wird.
  • Notaranderkonto – Treuhandkonto zur sicheren Kaufpreisabwicklung.
  • Notarielle Beurkundung – Zwingender Schritt bei Immobilienkäufen in Deutschland.
  • Photovoltaikanlage – Solaranlage zur Stromerzeugung, kann den Immobilienwert steigern.
  • Renditeobjekt – Immobilie, die zur Kapitalanlage dient.
  • Restschuld – Verbleibender Kreditbetrag nach Tilgung.
  • Sachwertverfahren – Bewertungsmethode für eigengenutzte Immobilien.
  • Spekulationssteuer – Steuer auf Gewinne aus Immobilienverkäufen innerhalb von zehn Jahren (bei Nicht-Selbstnutzung).
  • Sondernutzungsrecht – Recht, bestimmte Flächen des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, z. B. Stellplatz.
  • Teilungserklärung – Notarielle Aufteilung eines Hauses in Wohnungs- und Gemeinschaftseigentum.
  • Tilgung – Rückzahlung eines Darlehens.
  • Tilgungsplan – Übersicht über Zins- und Tilgungsanteile während der Laufzeit.
  • Umlegungsplan – Plan zur Neuordnung von Grundstücken bei städtebaulichen Maßnahmen.
  • Verkehrswert – Marktwert einer Immobilie zum Bewertungsstichtag.
  • Vormerkung (Auflassungsvormerkung) – Vorläufiger Schutz des Käufers im Grundbuch.
  • Vorkaufsrecht – Recht, ein Grundstück zu den Bedingungen eines Dritten zu erwerben.
  • Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Wohnfläche.
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – Regelt Eigentumsrechte und Verwaltung von Eigentumswohnungen.
  • Zwangsversteigerung – Gerichtlicher Verkauf einer Immobilie zur Schuldenbegleichung.
  • Zinsbindung – Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist.